Ausgangssperre für Rasenmäher

Sie werden immer beliebter und sind dennoch umstritten – Rasenmäh-Roboter. Rasenmäher-Roboter halten den Rasen rund um das Haus stehts kurz, ohne dass der Besitzer auch nur einen Finger rühren muss. Vor allem weil diese kleinen Technikwunder immer leiser werden, sehen sich viele Gartenbesitzer dazu verleitet die Roboter in der Nacht ihre Arbeit verrichten zu lassen. So ist der Rasen stehts gepflegt und der Gartenbesitzer kann ungestört seinen Garten genießen, ohne dem fleißigen Gartenhelfer ausweichen zu müssen.

Wobei „ausweichen“ wohl das richtige Stichwort ist. Denn trotz immer ausgefeilterer Technik – Igel übersehen die Roboter bei ihrer Arbeit leider viel zu oft. Statt den Igeln auszuweichen geraten immer mehr dieser kleinen putzigen Tiere unter den Rasenmäher. Folgen sind schlimmste Verletzungen der Tiere. Besonders in der Nacht, wenn die Igel durch den Garten streifen, sollten Rasenmähroboter daher lieber in ihrer Garage bleiben. Gibt es doch genügen andere Zeiträume, wo der Mähroboter arbeiten kann, ohne dem Gartenbesitzer um die Füße fahren zu müssen.

So sieht es u.a. auch der Gemeinderat der Gemeinde Lontzen. Dieser hat eine vorläufige Verordnung erlassen nach der vollautomatische Rasenmäher zwischen 20 Uhr abends und 8 Uhr morgens nicht mehr mähen dürfen, um der zunehmenden Verstümmelung von Igeln entgegen zu wirken. Auch andere Gemeinden haben solch eine Verordnung bereits erlassen. Für die ganze Wallonische Region ist ein solches Verbot mittels Umwelt- und Naturschutzdekret wohl auch in Planung.

Ob sich wirklich jeder an solch ein Verbot hält, kann die Polizei wohl nur schwierig überprüfen. Dennoch sollte sich jeder einmal Gedanken machen ob sein Mähroboter wirklich nachts seine Arbeit erledigen muss, oder ob es nicht ausreicht, wenn der Rasen gekürzt wird, wenn der Gartenbesitzer zur Arbeit ist. Beim Feierabendbierchen im heimischen Garten ist der Rasen dann auch „glattrasiert“ ohne einen verstümmelten Igel in seinem Garten zu haben.

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